Kervo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der Software „Kervo". Stand: 20. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der von Nelenzo Group LLC, 1209 Mountain Road Pl NE, Ste N, Albuquerque, NM 87110, USA („Anbieter") bereitgestellten Software-as-a-Service-Lösung „Kervo" durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB / UGB.

§ 2 Leistungsgegenstand

Kervo stellt webbasierte Funktionen zur Verwaltung von Kunden, Angeboten, Rechnungen, Aufträgen, Zeiten und Materialien bereit. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif (Starter / Pro).

§ 3 Vertragsschluss & Tarife

§ 4 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten (insbesondere Rechnungsangaben) selbst verantwortlich. Kervo ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

§ 5 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsfenster und höhere Gewalt bleiben vorbehalten.

§ 6 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 7 Kündigung

Das Nutzungsverhältnis kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Nach Vertragsende werden die Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht; ein vorheriger Export ist jederzeit möglich.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der Nutzer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union oder der Schweiz, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen seines Aufenthaltsstaates unberührt; er kann zudem an seinem Wohnsitzgericht klagen und geklagt werden.

Für Unternehmer ist Gerichtsstand Wien, Österreich, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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